Gemäss den Krankenkassen umfasst die Pflege für den somatischen und/oder psychiatrischen Bereich folgendes:
Abklärung, Beratung, Koordination: Umfassende Abklärung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs unter Miteinbezug des sozialen Umfeldes (RAI-HC).
Behandlungspflege: Wundversorgung und Verbandswechsel, Verabreichung von Medikamenten, durch Injektion oder oral.
Grundpflege: Körperpflege, Aufstehen, Ankleiden…
Die Pflege beinhaltet auch:
- Gesundheitskontrolle
- Anleitung für wiederholende Pflegehandlungen
- Behandlung der Schmerzen
Für pflegerische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung unabdingbar.